Integrationshilfen für Kinder und Jugendliche
Für einen guten Start ins Leben ist es notwendig, dass alle Kinder und Jugendliche Bildungsangebote wahrnehmen können, die ihre persönliche Entwicklung bis in das Erwachsenenalter umfassend fördern. Dies gilt sowohl für gesunde als auch in ihrer Entwicklung beeinträchtigte Kinder.
Aufgrund des gesetzlichen Anspruchs, an allen Bildungsangeboten teilnehmen zu können, fördert der Staat in allen regulären Kindertagesstätten und Schulen die Teilhabe von Heranwachsenden mit körperlichen, geistigen und seelischen Erschwernissen. Da hierfür in vielen Kindergärten und Schulen die Voraussetzungen fehlen, begleiten und unterstützen wir Ihr Kind.
Eine zielgerichtete und auf die häufig sehr vielfältigen Störungsbilder zugeschnittene, persönliche Unterstützung ist erforderlich, um eine positive Teilhabe an den Angeboten der Kindertagesstätten und Schulen sicherzustellen. Durch unsere Hilfestellungen eröffnen wir Möglichkeiten, gleichberechtigt am Leben in den pädagogischen Einrichtungen teilnehmen und dem Bildungsangebot folgen zu können.
Zu unseren vielfältigen und auf Ihre persönliche Situation zugeschnittenen Hilfsmöglichkeiten beraten wir Sie jederzeit gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
- Gemeinsam mit den Eltern des Kindes, der jeweiligen Einrichtung, den Jugend- und Sozialämtern sowie gegebenenfalls weiteren Beteiligten entwerfen wir ein Konzept, das die individuelle Ausgestaltung der einzelnen Hilfestellungen detailliert beleuchtet.
- Wir begleiten Kinder und Jugendliche in die Kindertagesstätte bzw. Schule und unterstützen sie dort direkt in ihrer Gruppe oder Klasse. Konkret helfen wir dabei nicht nur im Klassenverband, sondern je nach Bedarf auch in Kleingruppen oder in Einzelsituationen.
- Maßgeblich für die Umsetzung der einzelnen Hilfen sind dabei die Wünsche der Eltern und die von professionellen Fachleuten festgestellten Bedarfe.
Auf Basis der bei Ihrem Kind festgestellten Beeinträchtigung bieten wir unsere Hilfen auf der Grundlage zweier alternativer, gesetzlich verankerter Förderungsmöglichkeiten an:
- Die Integrationshilfe im Sinne des Jugendhilferechts (§35a SGB VIII) richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in ihrer seelischen Entwicklung beeinträchtigt sind. Ziel unserer Unterstützung ist hier, Möglichkeiten zu stärken, um am Leben in den regulären Kindertagesstätten bzw. Schulen und deren Bildungsangeboten gleichberechtigt teilhaben zu können.
- Die Integrationshilfe auf Grundlage des Gesetzbuches zur Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen (SGB IX) fokussiert hingegen den Beistand für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen oder Entwicklungsverzögerungen. Ihnen möchten wir neue Perspektiven eröffnen, um ebenfalls von den Bildungsmöglichkeiten der regulären Kindertagesstätten und Schulen profitieren zu können. Durch unsere verlässliche und fachlich qualifizierte Förderung leisten wir einen Beitrag zum Zusammenleben im Gruppen- oder Klassenverband mit dem Ziel, Voraussetzungen für eine nicht ausgrenzende Erziehung zu schaffen und damit ein gemeinsames Leben und Lernen zu ermöglichen. In vielen Fällen ist eine finanzielle Förderung dieser Maßnahmen durch den Sozialhilfeträger im Sinne des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) möglich.
Kontakt
Regionale Diakonie Rheinhessen
Familien- und Jugendhilfezentrum
Teamleiterin
Christine Knuth
Schlossgasse 12
55232 Alzey
06731 - 9968 - 0
06731 - 9968 - 14
christine.knuth@regionale-diakonie.de