Mitarbeitendenvertretung (MAV)
Die vom Kollegium der Diakonie Rheinhessen gewählte MAV beteiligt sich aktiv an Entscheidungen, welche die Mitarbeitenden betreffen. Durch die zur Verfügung stehenden Beteiligungsrechte gestaltet die MAV das kollektive Arbeitsrecht in der Diakonie Rheinhessen mit.
Das bedeutet in einigen Fällen, dass bestimmte Maßnahmen des Dienstgebers ohne Beteiligung der MAV rechtsunwirksam sind. Beteiligungsformen sind die Anhörung und Mitberatung, das Vorschlagsrecht, die Mitbestimmung und das Antragsrecht.
Gesetzliche Grundlage des Handelns der MAV ist das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD).
Unter § 35 MVG sind unter anderem folgende Aufgaben für die MAV benannt:
- Maßnahmen anregen, die der Arbeit in der Dienststelle und ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dienen,
- dafür eintreten, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen, Dienstvereinbarungen und Anordnungen eingehalten werden,
- Beschwerden, Anfragen und Anregungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen entgegennehmen und, soweit diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf deren Erledigung hinwirken,
- die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Menschen, einschließlich des Abschlusses von Inklusionsvereinbarungen nach § 166 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen in der Dienststelle fördern und für eine ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung eintreten,
- für die Gleichstellung und die Gemeinschaft in der Dienststelle eintreten und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele anregen sowie an ihrer Umsetzung mitwirken,
- die Integration ausländischer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern,
- Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes fördern.
Die MAV der Diakonie Rheinhessen engagiert sich als gewähltes Gremium im Auftrag der Mitarbeiterschaft bei:
- Stellenbesetzungen
- Beratung der Mitarbeitenden bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Konflikten
- Fördern das Betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (BEM)
- Begleitung und Weiterentwicklung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)
- Mitorganisation von Dienstbesprechungen, Betriebsfesten, Betriebsausflügen
- Dialog zwischen Mitarbeitenden und Leitung
- Sitzungen von Leitungsgremien (Leitungsteam & Regionalbeirat)
- Überregionalen Gremien der Mitarbeitendenvertretung (GMAV & GAMAV)
- Weiterleitung von tarifrechtlich relevanten News
- und vielem mehr.
- Andrea Reimuth (Vorsitzende)
- Christina Klaes (Stellvertretende Vorsitzende)
- Niko Blug (Schriftführer)
- Jutta Ebert (Mitglied)
- Max Leick (Mitglied)
Mitarbeitende der Diakonie Rheinhessen schreiben am Besten eine Mail an:
mav.rheinhessen@regionale-diakonie.de.
Eure Mail erreicht ausschließlich die Mitglieder der MAV.
Das Postfach wird regelmäßig abgerufen. Eine Rückmeldung erfolgt zeitnah.
Datenschutz und Vertraulichkeit hat oberste Priorität!
In der Dienststelle Worms gibt es zusätzlich ein MAV-Postfach für schriftliche Anfragen von Mitarbeitenden, die keine Möglichkeiten der digitalen Kommunikation besitzen.
Für alle Mitarbeitenden, die ein persönliches Gespräch wünschen, stehen die Mitglieder der MAV auch telefonisch für eure Anliegen zur Verfügung.
Die MAV wird sich in jedem Fall um eine Antwort oder eine Lösung bemühen.
Bei Bedarf und im Rahmen unserer Möglichkeiten besuchen wir gerne auch euer Team vor Ort.
MAV Mitglieder dürfen aufgrund Ihres Amtes keine Benachteiligungen erfahren, aber auch keine Entlohnungen hierfür erhalten. MAV und Dienststellenleitung sind verpflichtet, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, sich gegenseitig rechtzeitig über alles hierzu Erforderliche zu informieren und auf dem Verhandlungswege Lösungen zu finden.
Die MAV handelt als Gremium, der:die Vorsitzende und/oder die:der stellvertretende:n Vorsitzende vertreten die MAV gegenüber der Dienststellenleitung. MAV und Dienststellenleitung haben gemeinsam für eine gute Zusammenarbeit zu sorgen und das Verständnis für den Auftrag der Kirche zu stärken.
Die MAV wird von den wahlberechtigten Mitarbeitenden der jeweiligen Einrichtung aus der Liste der wählbaren Mitarbeitenden gewählt. Die Durchführung und Form regelt die Wahlordnung.
Die Wahlperiode beträgt vier Jahre. Sofern außerordentliche Nachwahlen oder Neuwahlen erforderlich sind, können diese jederzeit durchgeführt werden.
Achtung: Besteht in einer Einrichtung keine örtliche Mitarbeitendenvertretung, so nimmt die Gesamtmitarbeiterndenvertretung deren Aufgaben vorübergehend wahr. Diese ist bemüht zusammen mit der örtlichen Dienststellenleitung die Weichen zu stellen, um eine MAV zu wählen.
Ob bei der Organisation von Betriebsausflug oder Betriebsfesten, der inhaltlichen Gestaltung der Homepage oder dem Erstellen von Newslettern, Textvorlagen oder Einladungen…. Auch als nichtgewähltes MAV-Mitglied kannst du dich engagieren. Wir freuen uns über jede Hilfe.
Infos unter mav.rheinhessen@regionale-diakonie.de
Unser Newsletter informiert dreimal im Jahr über aktuelle Entwicklungen und Interessantes für euch als Mitarbeitende der Diakonie Rheinhessen. Bei Interesse bitte einfach eine kurze Mail an uns senden.
Darüber hinaus, informiert die MAV einmal im Jahr in einer großen Mitarbeitendenversammlung über aktuelle Themen und Aufgaben der MAV. Hier erfolgt auch ein ausführlicher Tätigkeitsbericht inkl. kollegialem Austausch für Rückfragen und Anregung der Mitarbeitenden an die MAV.
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