Mitarbeitendenvertretung (MAV)

Die vom Kollegium der Diakonie Rheinhessen gewählte MAV beteiligt sich aktiv an Entscheidungen, welche die Mitarbeitenden betreffen. Durch die zur Verfügung stehenden Beteiligungsrechte gestaltet die MAV das kollektive Arbeitsrecht in der Diakonie Rheinhessen mit.

Das bedeutet in einigen Fällen, dass bestimmte Maßnahmen des Dienstgebers ohne Beteiligung der MAV rechtsunwirksam sind. Beteiligungsformen sind die Anhörung und Mitberatung, das Vorschlagsrecht, die Mitbestimmung und das Antragsrecht.

Kontakt

MAV
Mitarbeitendenvertretung
der Diakonie Rheinhessen

mav.rheinhessen@regionale-diakonie.de